Gemeinnützige Arbeit
Die gemeinnützige Arbeit (LPU) gilt als strafrechtliche Ersatzsanktion und besteht in der Ausübung einer unbezahlten Tätigkeit zum Nutzen der Gesellschaft, die beim Staat, den Regionen, Provinzen, Gemeinden oder bei Organisationen und Einrichtungen der Sozialfürsorge oder der Freiwilligenarbeit zu verrichten ist.
Das Anwendungsspektrum der Sanktion wurde in der Folge auf viele verschiedene Straftaten ausgeweitet. Die gemeinnützige Arbeit wird, gemeinsam mit anderen Sanktionen und strafrechtlichen Maßnahmen, als Form der Schadenswiedergutmachung an der Allgemeinheit gesehen. Gegenwärtig wird die gemeinnützige Arbeit auch in folgenden Fällen angewandt: bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Trunkenheit am Steuer), bei Verstößen gegen das Drogengesetz, bei der Aussetzung des Verfahrens und bei Bewährungsproben.
Seit 2016 hat Eureka mit dem Gerichtshof Bozen eine Vereinbarung über die Durchführung von gemeinnützigen Arbeiten in den verschiedenen Sektoren der Genossenschaft abgeschlossen.
WIE GEMEINNÜTZIGE ARBEIT IN EUREKA DURCHFÜHRT WIRD
Wenn man eine gemeinnützige Arbeit bei Eureka leisten will:
- Erstkontakt mit dem Verantwortlichen des sozialen Bereichs und Anfrage um ein Erstgespräch, in dem der Antrag bewertet wird und entschieden wird, in welchem Sektor die gemeinnützige Arbeit geleistet werden kann;
- Eureka wird der betreffenden Person und ihrem Anwalt ein Verfügbarkeitsschreiben zukommen lassen.
- Sobald das Dekret erlassen ist, kann die gemeinnützige Arbeit mit der vom Richter angegebenen Stundenzahl beginnen.
- Am Ende der durchgeführten Stunden wird ein Bestätigungsschreiben der geleisteten Stunden ausgestellt.